
AvD Winter Cup S2 Rennen 1
Einzelrennen
iRacing
55
RACING
AvD Winter Cup S2 Rennen 1
Bitte für jedes Rennen extra anmelden!
Wichtige:
Setup für Daytona
LOW_downforce_endurance
Dieses Turnier hat eine Anzahl von 54 Teilnehmern
Checked-In (50 Fahrer)
Eingetragen (4 Fahrer)
Reglement
AvD Winter Cup S2
Der AvD Winter Cup S2 ist eine Serie von
vier Einzelrennen welchen zusätzlich eine übergreifende Gesamtwertung zugrunde
liegt. Beim AvD Winter Cup S2 kommen ausschließlich GT3 Fahrzeuge zum Einsatz
die zum aktuellen Zeitpunkt im iRacing service zur Verfügung stehen.
Veranstalter:
getquu
GmbH
Kanstr.1
64354
Reinheim
Ansprechpartner:
getquu
GmbH
Manuel
Wendel
info[at]getquu.com
Hauptsponsoren:
AvD
Automobilclub von Deutschland e.V.
Verantwortlichkeit, Änderungen der
Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an
der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige, zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden, soweit kein
Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur
durch den Veranstalter und die genehmigende Stelle geändert werden. An der
Ausschreibung /Veranstaltung können Änderungen vorgenommen werden wenn aus
Gründen der Sicherheit und / oder höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher
Anordnung notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über
Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und Sportwarte oder offensichtliche Fehler
in der Ausschreibung betrifft.
Der Veranstalter behält sich das Recht
vor, die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen
abzusagen oder zu verlegen, sofern der Kalender betroffen ist. Schadensersatz-
oder Erfüllungsansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
§ 1 GRUNDSATZREGELN:
§ 1.1 Die offizielle Sprache ist
Deutsch.
§ 1.1 Die Regeln, nach denen die Rennen
ausgetragen werden, sind für alle Teilnehmer bindend und in jedem Fall zu
beachten.
§ 1.2 Die Auslegung der Regeln obliegt in
letzter Instanz ausschließlich beim Veranstalter (getquu GmbH).
§ 1.3 Der Veranstalter behält sich in
jedem Fall vor, die Regeln nach eigenem Ermessen und mit Ankündigung zu ändern,
zu ergänzen und geltend zu machen.
§ 1.4 Den Anweisungen des Veranstalters
ist immer Folge zu leisten.
§ 1.5 Grundlegend ist der iRacing Sporting
Code >> klick hier <<
§ 2 ANMELDUNG / EINSCHREIBEN:
§ 2.1 Die Einschreibung erfolgt
ausschließlich über das Simracingportal. Der Einschreibe Name muss dem Namen im
iRacing service entsprechen.
§ 2.2 Jeder Teilnehmer muss sich hierfür
auf der oben genannten Plattform mit einem Account registrieren.
§ 2.3 Die Einschreibung ist grundsätzlich
für ein Rennen gültig.
§ 2.3 Der Veranstalter kann die Annahme
einer Einschreibung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 2.4 Der Teilnehmer versichert sich an
die Regeln des Simracingportals halten.
§ 2.5 Es handelt sich um um eine
Fahrermeisterschaft.
§ 3 VERANSTALTUNGEN:
Termine:
04.02.2022
– Daytona Road
18.02.2022
– Bathurst
04.03.2022
– Laguna Seca
18.03.2022 – Red Bull Ring GP
Ablauf:
Briefing:
19:50 -20:00 Uhr - 10 Minuten
Qualifikation:
20:15 Uhr - 15 Minuten
Rennstart:
20:30 Uhr - 30 Minuten
Rennende:
ca. 21 Uhr
Briefing:
Das Briefing findet auf dem getquu Discord
Server statt und verpflichtend. In Dringenden fällen kann eine Befreiung
beantragt werden. Hierzu ist die Abstimmung mit den Admins über Discord
Voraussetzung.
Fahrzeuge:
BMW
M4 GT3 - Prototype
Audi
R8 LMS
Ferrari
488 GT3
McLaren
MP4-12C GT3
Mercedes
AMG GT3
Porsche 911 GT3
R
Lamborghini
Huracán GT3 EVO
Das Fahrzeug ist bei der ersten Nennung festgelegt werden. Ein Wechsel ist dann nicht mehr möglich!
Server:
Lobby
Name: Winter Cup S2
Wetter:
Dynamic
Tageszeit:
Renndatum +
Setup:
low_downforce_endurance (njur für Daytona)
Fast
Repair: 0
INC
Limit: 17
Start: rollend
Passwort:
wird vor 19:00 Uhr über das Simracingportal an die Teilnehmer* gesendet.
*Das Passwort erhalten nur Fahrer welche
den Check-In vollzogen haben.
Fahrzeug Livery:
Die Fahrzeug Liveries werden mittels Tradingpaits.com übermittelt.
Bei der Verwendung von Logos muss eine
Genehmigung vorliegen. Durch das Anbringen der Logos auf dem verwendeten Fahrzeug bestätigt der Teilnehmer, dass diese Genehmigungen
vorliegen. Im Schadensfall haftet der Fahrer. Die
getquu GmbH haftet nicht für mögliche Ansprüche Dritter.
§ 4 WERTUNG:
1. Platz |
390 |
2. Platz |
363 |
3. Platz |
335 |
4. Platz |
312 |
5. Platz |
300 |
6. Platz |
273 |
7. Platz |
237 |
8. Platz |
214 |
9. Platz |
202 |
10. Platz |
163 |
11. Platz |
143 |
12. Platz |
124 |
13. Platz |
104 |
14. Platz |
100 |
15. Platz |
96 |
16. Platz |
92 |
17. Platz |
84 |
18. Platz |
65 |
19. Platz |
45 |
20. Platz |
41 |
21. Platz |
37 |
22. Platz |
35 |
23. Platz |
33 |
24. Platz |
31 |
25. Platz |
30 |
26. Platz |
29 |
27. Platz |
28 |
28. Platz |
26 |
29. Platz |
25 |
30. Platz |
23 |
31. Platz |
22 |
32. Platz |
21 |
33. Platz |
19 |
34. Platz |
18 |
35. Platz |
17 |
36. Platz |
16 |
37. Platz |
15 |
38. Platz |
14 |
39. Platz |
13 |
40. Platz |
12 |
41. Platz |
11 |
42. Platz |
10 |
43. Platz |
9 |
44. Platz |
8 |
45. Platz |
7 |
§ 5 PREISE
Bei jedem der vier AvD Winter Cup werden
Tagespreise vergeben.
Verlosung
eines 40,00 EUR Amazon Gutschein unter allen Teilnehmern.
Gesamtranking:
1.
Platz - 150,00 EUR Amazon Gutschein
2.
Platz - 75,00 EUR Amazon Gutschein
3.
Platz - 50,00 EUR Amazon Gutschein
4.
Platz - 35,00 EUR Amazon Gutschein
5.
Platz - 30,00 EUR Amazon Gutschein
6.
Platz - 25,00 EUR Amazon Gutschein
7. Platz -
20,00 EUR Amazon Gutschein
8. Platz -
15,00 EUR Amazon Gutschein
9. Platz -
10,00 EUR Amazon Gutschein
10. Platz -
5,00 EUR Amazon Gutschein
Um den Gewinn zu erhalten, ist der
Teilnehmer verpflichtet sich innerhalb von 4 Wochen per Mail an
info[at]getquu.com zu melden.
Mit der Weitergabe der Daten zum Zweck der
Gewinnausschüttung erklärt sich der Teilnehmer breit.
§ 6 ÜBERTRAGUNGEN / STREAMING
Alle Copyrights und Bildrechte liegen bei
der getquu GmbH einschließlich der Bilder, die von Fernsehübertragungen des AvD
Winter Cup S2 übernommen werden. Alle Fernsehrechte des AvD Winter Cup S2,
sowohl für terrestrische Übertragung als auch für Kabel- und Satelliten
Fernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung durch
sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen bei der getquu
GmbH . Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu
kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung der getquu GmbH
verboten.
§ 7 TEILNEHMER STREAMING
Das Streamen aus dem eigenen Cockpit ist
unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
1. Bekanntgabe beim Veranstalter über das
Vorhaben
2. Namensnennung der Veranstaltung im
Stream Title
3. Hinweis auf den offiziellen Broadcast
im Stream
4. Es ist untersagt einen kommentierten
Live Stream zu organisieren.
Ein Verstoß gegen die §5 kann zu einem
Ausschluss beim AvD Winter Cup S2 führen.
§ 8 PROTESTE
Proteste sind bis 8 Stunden nach Rennende
per Mail an info[at]getquu.com einzureichen. Ein gültiger Protest muss
folgendes umfassen:
1. Name des Einreichenden
2. Name des Protestgegner
3. Replay
4. Zeitstempel
5. Genaue Beschreibung des Vorfalls in
Schriftform
Rechtswegausschluss und
Haftungsbeschränkung
Bei Entscheidungen des Veranstalters, der
Reko oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der
Rechtsweg ausgeschlossen.
Aus Maßnahmen und Entscheidungen des
Veranstalters können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden,
außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an
den Veranstaltungen teil. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser
Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang
mit den Veranstaltungen entstehen und zwar gegen die getquu GmbH, deren Organe
und Geschäftsführer den Veranstalter, die Mitglieder der Reko und alle anderen
Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, außer für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung,
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
enthafteten Personenkreises beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der
Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus
jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus
vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus
unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von
vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Lade Rangliste...
Lade Statistiken...