Open Wheeler Night

Startet am
Fri, 16.07.2021 20:15
Check-In um
Fri, 16.07.2021 18:45
Registrierung offen
Tue, 01.06.2021 14:47
Event Art
Einzelrennen
Software
iRacing
Starter
45
Format
RACING

Reglement
Open Wheeler Night


Kostenfreies Funevent!



Reglement
Open Wheeler Night

 

Bei der Open Wheeler Night handelt es sich um ein Einzelrennen. Beim der Open Wheeler Night kommt ausschließlich der Skip Barber zum Einsatz welcher im iRacingservice zur Verfügung stehen.

 

Veranstalter:           

        getquu GmbH

        Kantstr. 1

        64354 Reinheim

 

Ansprechpartner:    

        getquu GmbH

        Manuel Wendel

        info[at]getquu.com 

 



Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung

 

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.

Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch den Veranstalter und die genehmigende Stelle geändert werden. An der Ausschreibung /Veranstaltung können Änderungen vorgenommen werden wenn aus Gründen der Sicherheit und / oder höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und Sportwarte oder offensichtliche Fehler in der Ausschreibung betrifft.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen abzusagen oder zu verlegen, sofern der Kalender betroffen ist. Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.

 

§ 1 GRUNDSATZREGELN:

 

§ 1.1 Die offizielle Sprache ist Deutsch. 

§ 1.1 Die Regeln, nach denen die Rennen ausgetragen werden, sind für alle Teilnehmer bindend und in jedem Fall zu beachten.

§ 1.2 Die Auslegung der Regeln obliegt in letzter Instanz ausschließlich beim Veranstalter (getquu GmbH).

§ 1.3 Der Veranstalter behält sich in jedem Fall vor, die Regeln nach eigenem Ermessen und mit Ankündigung zu ändern, zu ergänzen und geltend zu machen.

§ 1.4 Den Anweisungen des Veranstalters ist immer Folge zu leisten.

§ 1.5 Grundlegend ist der iRacing Sporting Code >> klick hier <<

 

§ 2 ANMELDUNG / EINSCHREIBEN:

 

§ 2.1 Die Einschreibung erfolgt ausschließlich über das Simracingportal. Der Einschreibe Name muss dem Namen im iRacing service entsprechen. 

§ 2.2 Jeder Teilnehmer muss sich hierfür auf der oben genannten Plattform mit einem Account registrieren.

§ 2.3 Die Einschreibung ist grundsätzlich für ein Rennen gültig. 

§ 2.3 Der Veranstalter kann die Annahme einer Einschreibung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 2.4 Der Teilnehmer versichert sich an die Regeln des Simracingportals halten.

 

 § 3 VERANSTALTUNGEN:

 

Termine:

        16.07.2021 – Road Atlanta Short 

 

Ablauf:

        Briefing: 19:50 -20:00 Uhr - 10 Minuten 

        Qualifikation: 20:15 Uhr - 15 Minuten 

        Rennstart: 20:30 Uhr - 30 Minuten 

        Rennende: ca. 21 Uhr 

 

Briefing:

Das Briefing findet auf dem getquu Discord Server statt und verpflichtend. In Dringenden fällen kann eine Befreiung beantragt werden. Hierzu ist die Abstimmung mit den Admins über Discord Voraussetzung. 

 

Fahrzeuge:

        Skip Barber

 

Server:

        Lobby Name: getquu OPN!

        Wetter: Dynamic

        Tageszeit: Renndatum 4:00 pm

        Setup: baseline

        Fast Repair: 0

        INC Limit: 17

        Start: rollend

        Passwort: wird um 19:00 Uhr über das Simracingportal an die Teilnehmer* gesendet.

 

*Das Passwort erhalten nur Fahrer welche den Check-In vollzogen haben.

 

Fahrzeug Livery:

 

Die Fahrzeug Liveries werden mittels Tradingpaits.com übermittelt.

Bei der Verwendung von Logos muss eine Genehmigung vorliegen. Durch das Anbringen der Logos auf dem verwendeten Fahrzeug bestätigt der Teilnehmer, dass diese Genehmigungen vorliegen. Im Schadensfall haftet der Fahrer. Die getquu GmbH haftet nicht für mögliche Ansprüche Dritter.

 

§ 4 WERTUNG:


Nach Platzierung

§ 5 PREISE 


Es handelt sich um ein Funevent ohne Preise!



§ 6 ÜBERTRAGUNGEN / STREAMING 

 

Alle Copyrights und Bildrechte liegen bei der getquu GmbH einschließlich der Bilder, die von Fernsehübertragungen der Open Wheeler Night übernommen werden. Alle Fernsehrechte des Open Wheeler Night, sowohl für terrestrische Übertragung als auch für Kabel- und Satelliten Fernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung durch sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen bei der getquu GmbH . Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung der getquu GmbH verboten.

 

§ 7 TEILNEHMER STREAMING 

 

Das Streamen aus dem eigenen Cockpit ist unter folgenden Voraussetzungen gestattet: 

1. Bekanntgabe beim Veranstalter über das Vorhaben

2. Namensnennung der Veranstaltung im Stream Title 

3. Hinweis auf den offiziellen Broadcast im Stream 

4. Es ist untersagt einen kommentierten Live Stream zu organisieren.

 

Ein Verstoß gegen die §5 kann zu einem Ausschluss beim Simracingportal führen.

 

§ 8 PROTESTE

 

Proteste sind bis 8 Stunden nach Rennende per Mail an info[at]getquu.com einzureichen. Ein gültiger Protest muss folgendes umfassen:

 

1. Name des Einreichenden

2. Name des Protestgegner

3. Replay 

4. Zeitstempel

5. Genaue Beschreibung des Vorfalls in Schriftform 

 

Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung

 

Bei Entscheidungen des Veranstalters, der Reko oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Aus Maßnahmen und Entscheidungen des Veranstalters können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen und zwar gegen die getquu GmbH, deren Organe und Geschäftsführer den Veranstalter, die Mitglieder der Reko und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.



 



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