Open Wheeler Night
Einzelrennen
iRacing
45
RACING
Reglement
Open Wheeler Night
Kostenfreies Funevent!
Dieses Turnier hat eine Anzahl von 11 Teilnehmern
Checked-In (4 Fahrer)
Eingetragen (7 Fahrer)
Reglement
Open Wheeler Night
Bei der Open Wheeler Night handelt es sich um ein
Einzelrennen. Beim der Open Wheeler Night kommt ausschließlich der Skip Barber zum
Einsatz welcher im iRacingservice zur Verfügung stehen.
Veranstalter:
getquu
GmbH
Kantstr.
1
64354 Reinheim
Ansprechpartner:
getquu
GmbH
Manuel
Wendel
info[at]getquu.com
Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung,
Absage der Veranstaltung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der
Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige, zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden, soweit kein
Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch den
Veranstalter und die genehmigende Stelle geändert werden. An der Ausschreibung
/Veranstaltung können Änderungen vorgenommen werden wenn aus Gründen der
Sicherheit und / oder höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung
notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über
Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und Sportwarte oder offensichtliche Fehler
in der Ausschreibung betrifft.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die
Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen abzusagen oder
zu verlegen, sofern der Kalender betroffen ist. Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche
sind für diesen Fall ausgeschlossen.
§ 1 GRUNDSATZREGELN:
§ 1.1 Die offizielle Sprache ist Deutsch.
§ 1.1 Die Regeln, nach denen die Rennen ausgetragen
werden, sind für alle Teilnehmer bindend und in jedem Fall zu beachten.
§ 1.2 Die Auslegung der Regeln obliegt in letzter
Instanz ausschließlich beim Veranstalter (getquu GmbH).
§ 1.3 Der Veranstalter behält sich in jedem Fall vor,
die Regeln nach eigenem Ermessen und mit Ankündigung zu ändern, zu ergänzen und
geltend zu machen.
§ 1.4 Den Anweisungen des Veranstalters ist immer
Folge zu leisten.
§ 1.5 Grundlegend ist der iRacing Sporting Code
>> klick hier <<
§ 2 ANMELDUNG / EINSCHREIBEN:
§ 2.1 Die Einschreibung erfolgt ausschließlich über
das Simracingportal. Der Einschreibe Name muss dem Namen im iRacing service
entsprechen.
§ 2.2 Jeder Teilnehmer muss sich hierfür auf der oben
genannten Plattform mit einem Account registrieren.
§ 2.3 Die Einschreibung ist grundsätzlich für ein
Rennen gültig.
§ 2.3 Der Veranstalter kann die Annahme einer
Einschreibung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 2.4 Der Teilnehmer versichert sich an die Regeln des
Simracingportals halten.
§ 3 VERANSTALTUNGEN:
Termine:
16.07.2021
– Road Atlanta Short
Ablauf:
Briefing:
19:50 -20:00 Uhr - 10 Minuten
Qualifikation:
20:15 Uhr - 15 Minuten
Rennstart:
20:30 Uhr - 30 Minuten
Rennende:
ca. 21 Uhr
Briefing:
Das Briefing findet auf dem getquu Discord Server
statt und verpflichtend. In Dringenden fällen kann eine Befreiung beantragt
werden. Hierzu ist die Abstimmung mit den Admins über Discord
Voraussetzung.
Fahrzeuge:
Skip
Barber
Server:
Lobby
Name: getquu OPN!
Wetter:
Dynamic
Tageszeit:
Renndatum 4:00 pm
Setup:
baseline
Fast
Repair: 0
INC Limit: 17
Start: rollend
Passwort:
wird um 19:00 Uhr über das Simracingportal an die Teilnehmer* gesendet.
*Das Passwort erhalten nur Fahrer welche den Check-In
vollzogen haben.
Fahrzeug Livery:
Die Fahrzeug Liveries
werden mittels Tradingpaits.com übermittelt.
Bei der Verwendung von Logos muss eine Genehmigung
vorliegen. Durch das Anbringen der Logos auf dem verwendeten Fahrzeug bestätigt der Teilnehmer, dass diese Genehmigungen vorliegen. Im Schadensfall haftet der Fahrer. Die getquu GmbH haftet nicht für mögliche Ansprüche Dritter.
§ 4 WERTUNG:
Nach Platzierung
§ 5 PREISE
Es handelt sich um ein Funevent ohne Preise!
§ 6 ÜBERTRAGUNGEN / STREAMING
Alle Copyrights und Bildrechte liegen bei der getquu
GmbH einschließlich der Bilder, die von Fernsehübertragungen der Open Wheeler
Night übernommen werden. Alle Fernsehrechte des Open Wheeler Night, sowohl für
terrestrische Übertragung als auch für Kabel- und Satelliten
Fernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung durch
sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen bei der getquu
GmbH . Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu
kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung der getquu GmbH
verboten.
§ 7 TEILNEHMER STREAMING
Das Streamen aus dem eigenen Cockpit ist unter
folgenden Voraussetzungen gestattet:
1. Bekanntgabe beim Veranstalter über das Vorhaben
2. Namensnennung der Veranstaltung im Stream
Title
3. Hinweis auf den offiziellen Broadcast im
Stream
4. Es ist untersagt einen kommentierten Live Stream zu
organisieren.
Ein Verstoß gegen die §5 kann zu einem Ausschluss beim
Simracingportal führen.
§ 8 PROTESTE
Proteste sind bis 8 Stunden nach Rennende per Mail an
info[at]getquu.com einzureichen. Ein gültiger Protest muss folgendes umfassen:
1. Name des Einreichenden
2. Name des Protestgegner
3. Replay
4. Zeitstempel
5. Genaue Beschreibung des Vorfalls in
Schriftform
Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
Bei Entscheidungen des Veranstalters, der Reko oder
des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg
ausgeschlossen.
Aus Maßnahmen und Entscheidungen des Veranstalters
können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den
Veranstaltungen teil. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung
den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den
Veranstaltungen entstehen und zwar gegen die getquu GmbH, deren Organe und
Geschäftsführer den Veranstalter, die Mitglieder der Reko und alle anderen
Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, außer für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung,
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
enthafteten Personenkreises beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung
allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem
Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher
als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter
Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender
Haftungsausschlussklausel unberührt.
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