getquu Back2Back | Tag 4

Startet am
Wed, 21.10.2020 20:15
Check-In um
Wed, 21.10.2020 19:25
Registrierung offen
Thu, 08.10.2020 12:00
Event Art
Einzelrennen
Software
iRacing
Starter
45
Format
RACING
getquu Back2Back


2 Rennen, 2 Strecken, alle 2 Wochen, 2x 20 Minuten pures racing und alle mit den gleichen Voraussetzungen.
Bei den getquu Back2Back gehen wir einen etwas anderen Weg. An einem Abend werden zwei Rennen auf 2 Strecken gefahren. Ihr müsst euch nicht um Setups kümmern sondern einfach nur die Strecke lernen da das "iRacing Baselinesetup" fix ist.

Die ersten 4 Termine stehen fest:

              
23.09.2020:
Rennen 1 - Barcelona National
Rennen 2 - Okayama Short
             
07.10.2020:
Rennen 1 -Road Atlanta Short
Rennen 2 -Silverstone International
 
21.10.2020:

Rennen 1 - Suzuka West W/chicane
   Rennen 2 - Watkins Glen Cup 

04.11.2020: (Ersatztermin 09.09.2020)
Rennen 1 - Monza Junior
Rennen 2 - Brands Hatch Indy

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Reglement
getquu Back2Back

 
Die getquu Back2Back sind eine Serie von kurzen Rennabenden welcher zusätzlich eine übergreifende Gesamtwertung zugrunde liegt. Bei getquu Back2Back kommen ausschließlich GT4 Fahrzeuge zum Einsatz die zum aktuellen Zeitpunkt im iRacing-Service zur Verfügung stehen.
 
 
Veranstalter:            getquu GmbH
                                Königstr. 151
                                42853 Remscheid
 
Ansprechpartner:    getquu GmbH
                               Manuel Wendel
                               info[at]getquu.com
 
 
Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch den Veranstalter und die genehmigende Stelle geändert werden. An der Ausschreibung /Veranstaltung können Änderungen vorgenommen werden wenn aus Gründen der Sicherheit und / oder höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und Sportwarte oder offensichtliche Fehler in der Ausschreibung betrifft.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen abzusagen oder zu verlegen, sofern der Kalender betroffen ist. Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
 
 
 
§ 1 GRUNDSATZREGELN:
§ 1.1 Die offizielle Sprache ist Deutsch.
§ 1.1 Die Regeln, nach denen die Rennen ausgetragen werden, sind für alle Teilnehmer bindend und in jedem Fall zu beachten.
§ 1.2 Die Auslegung der Regeln obliegt in letzter Instanz ausschließlich beim Veranstalter (getquu GmbH).
§ 1.3 Der Veranstalter behält sich in jedem Fall vor, die Regeln nach eigenem Ermessen und mit Ankündigung zu ändern, zu ergänzen und geltend zu machen.
§ 1.4 Den Anweisungen des Veranstalters ist immer Folge zu leisten.
§ 1.5 Grundlegend ist der iRacing Sporting Code >> klick hier <<
 
 
§ 2 ANMELDUNG / EINSCHREIBEN:
 
§ 2.1 Die Einschreibung erfolgt ausschließlich über das Simracingportal. Der Einschreibename muss dem Namen im iRacingservice entsprechen.
§ 2.2 Jeder Teilnehmer muss sich hierfür auf der oben genannten Plattform mit einem Account registrieren.
§ 2.3 Die Einschreibung ist grundsätzlich für ein Rennenabend gültig und muss für jeden weitern erneut vorgenommen werden.
§ 2.3 Der Veranstalter kann die Annahme einer Einschreibung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 2.4 Der Teilnehmer versichert sich an die Regeln des Simracingportals halten.
§ 2.5 Es handelt sich um um eine Fahrermeisterschaft.
 
 
 § 3 VERANSTALTUNGEN:
 
Termine
                09.09.2020:
                    Rennen 1 - Monza Junior
                    Rennen 2 - Brands Hatch Indy
               
                23.09.2020:
                    Rennen 1 - Barcelona National
                    Rennen 2 - Okayama Short
              
                07.10.2020:
                     Rennen 1 -Road Atlanta Short
                     Rennen 2 -Silverstone International
 
                21.10.2020:
                      Rennen 1 - Suzuka West W/chicane
                      Rennen 2 - Watkins Glen Cup
 
Ablauf:
                Briefing: Auf ein allgemeines Briefing wird verzichtet. Jedoch behält sich der Veranstalter vor eines einzuführen.

                Start von Server 1 ab 19:30 Uhr
               
                Qualifikation 1: 20:15 Uhr - 10 Minuten
                Rennstart 1: ca. 20:25 Uhr - 20 Minuten
            
                Start von Server 2: ab ca. 20:50 Uhr

                Qualifikation 2: ca. 21 Uhr - 10 Minuten
                Rennstart 2: ca. 21:10 Uhr - 20 Minuten
               
                Veranstaltungsende: ca. 21:30 Uhr
                
Fahrzeuge:
                Porsche 718 Cayman GT4 Clubsport MR
                BMW M4 GT4              
 
 
Die Fahrzeugauswahl muss erst beim joinen des Rennservers entschieden werden und kann an einem Rennabend auch geändert werden. Eine feste Fahrzeugwahl gibt es nicht.
 
Server:
                Lobby Name: getquu Back2Back
                Wetter: Dynamic
                Tageszeit: Morning
                Setup: fixed (Baseline)
                Fast Repair: 0
                Start: rollend
                Passwort: wird um 19:30 Uhr über das Simracingportal an die Teilnehmer gesendet
 
Fahrzeuglivery:
 
Die Fahrzeuglivery sind spätestens 48 Stunden vor dem Rennbeginn per Mail ( info[at]getquu.com ) einzureichen und wie folgt zu benennen.
FAHRZEUG_IRACINGID  bsp.:  Audi - 1234567
Designs oder Schriftzüge, welche eine Verbindung zu parteipolitischen, pornographischen oder fremdenfeindlichen Inhalten assoziieren, sind verboten und führen zum Ausschluss aus der Serie.
Bei der Verwendung von Logos muss eine Genehmigung vorliegen. Durch das Anbringen der Logos auf dem verwendeten Fahrzeug bestätigt der Teilnehmer, dass diese Genehmigungen vorliegen. Im Schadensfall haftet der Fahrer. Die getquu GmbH haftet nicht für mögliche Ansprüche Dritter.
 

§ 4 WERTUNG:
 
 
1. Platz                 390
2. Platz                 363
3. Platz                 335
4. Platz                 312
5. Platz                 300
6. Platz                 273
7. Platz                 237
8. Platz                 214
9. Platz                 202
10. Platz              163
11. Platz              143
12. Platz              124
13. Platz              104
14. Platz              100
15. Platz              96
16. Platz              92
17. Platz              84
18. Platz              65
19. Platz              45
20. Platz              41
21. Platz              37
22. Platz              35
23. Platz              33
24. Platz              31
25. Platz              30
26. Platz              29
27. Platz              28
28. Platz              26
29. Platz              25
30. Platz              23
31. Platz              22
32. Platz              21
33. Platz              19
34. Platz              18
35. Platz              17
36. Platz              16
37. Platz              15
38. Platz              14
39. Platz              13
40. Platz              12
41. Platz              11
42. Platz              10
43. Platz              9
44. Platz              8
45. Platz              7
 
§ 5 PREISE
 
keine
 
§ 6 ÜBERTRAGUNGEN / STREAMING
 
Alle Copyrights und Bildrechte liegen bei der getquu GmbH einschließlich der Bilder, die von Fernsehübertragungen der getquu Back2Back übernommen werden. Alle Fernsehrechte der getquu Back2Back , sowohl für terrestrische Übertragung als auch für Kabel- und Satellitenfernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung durch sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen bei der getquu GmbH . Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung der getquu GmbH verboten.
 
§ 7 TEILNEHMERSTREAMING
 
Das Streamen aus dem eigenen Cockpit ist unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
1. Bekanntgabe beim Veranstalter über das Vorhaben
2. Namensnenneung der Veranstaltung im Streamtitel
3. Hinweis auf den offiziellen Boradcast im Stream
4. Mitteilung per Mail (info[at]getquu.com) der Statistiken zur Gesamtauswertung
 
Ein Verstoß gegen die §5 kann zu einem Ausschluss bei den getquu Back2Back führen.
 
§ 8 PROTESTE
 
Proteste sind bis 12 Stunden nach Rennende per Mail an info[at]getquu.com einzureichen. Ein gültiger Protest muss folgendes umfassen:
 
1. Name des Einreichenden
2. Name des Protestgegner
3. Replay
4. Zeitstempel
5. Genaue Beschreibung des Vorfalls in Schriftform
 
Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
 
Bei Entscheidungen des Veranstalters, der Reko oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Aus Maßnahmen und Entscheidungen des Veranstalters können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen und zwar gegen die getquu GmbH, deren Organe und Geschäftsführer den Veranstalter, die Mitglieder der Reko und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
 
 
 



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