getquu Back2Back | Tag 3
Startet am
Wed, 07.10.2020 20:15
Check-In um
Wed, 07.10.2020 19:25
Registrierung offen
Thu, 24.09.2020 12:00
Event Art
Einzelrennen
Einzelrennen
Software
iRacing
iRacing
Starter
45
45
Format
RACING
RACING
getquu Back2Back
2 Rennen, 2 Strecken, alle 2 Wochen, 2x 20 Minuten pures racing und alle mit den gleichen Voraussetzungen.
Bei den getquu Back2Back gehen wir einen etwas anderen Weg. An einem Abend werden zwei Rennen auf 2 Strecken gefahren. Ihr müsst euch nicht um Setups kümmern sondern einfach nur die Strecke lernen da das "iRacing Baselinesetup" fix ist.
Die ersten 4 Termine stehen fest:
23.09.2020:
Rennen 1 - Barcelona National
Rennen 2 - Okayama Short
07.10.2020:
Rennen 1 -Road Atlanta Short
Rennen 2 -Silverstone International
21.10.2020:
Rennen 1 - Suzuka West W/chicane
Rennen 2 - Watkins Glen Cup
04.11.2020: (Ersatztermin 09.09.2020)
Rennen 1 - Monza Junior
Rennen 2 - Brands Hatch Indy
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Reglement
getquu Back2Back
Die getquu Back2Back sind eine Serie von kurzen Rennabenden welcher zusätzlich eine übergreifende Gesamtwertung zugrunde liegt. Bei getquu Back2Back kommen ausschließlich GT4 Fahrzeuge zum Einsatz die zum aktuellen Zeitpunkt im iRacing-Service zur Verfügung stehen.
Veranstalter: getquu GmbH
Königstr. 151
42853 Remscheid
Ansprechpartner: getquu GmbH
Manuel Wendel
info[at]getquu.com
Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung
teil. Sie tragen die alleinige, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für
alle von ihnen verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser
Ausschreibung vereinbart wird.
Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch den
Veranstalter und die genehmigende Stelle geändert werden. An der Ausschreibung
/Veranstaltung können Änderungen vorgenommen werden wenn aus Gründen der
Sicherheit und / oder höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung
notwendig ist bzw. die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über
Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und Sportwarte oder offensichtliche Fehler
in der Ausschreibung betrifft.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung
oder einzelne Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen abzusagen oder zu verlegen,
sofern der Kalender betroffen ist. Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche
sind für diesen Fall ausgeschlossen.
§ 1 GRUNDSATZREGELN:
§ 1.1 Die offizielle Sprache ist Deutsch.
§ 1.1 Die Regeln, nach denen die Rennen ausgetragen werden,
sind für alle Teilnehmer bindend und in jedem Fall zu beachten.
§ 1.2 Die Auslegung der Regeln obliegt in letzter Instanz
ausschließlich beim Veranstalter (getquu GmbH).
§ 1.3 Der Veranstalter behält sich in jedem Fall vor, die
Regeln nach eigenem Ermessen und mit Ankündigung zu ändern, zu ergänzen und
geltend zu machen.
§ 1.4 Den Anweisungen des Veranstalters ist immer Folge zu
leisten.
§ 1.5 Grundlegend ist der iRacing Sporting Code >> klick hier <<
§ 2 ANMELDUNG / EINSCHREIBEN:
§ 2.1 Die Einschreibung erfolgt ausschließlich über das
Simracingportal. Der Einschreibename muss dem Namen im iRacingservice
entsprechen.
§ 2.2 Jeder Teilnehmer muss sich hierfür auf der oben
genannten Plattform mit einem Account registrieren.
§ 2.3 Die Einschreibung ist grundsätzlich für ein
Rennenabend gültig und muss für jeden weitern erneut vorgenommen werden.
§ 2.3 Der Veranstalter kann die Annahme einer Einschreibung
ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 2.4 Der Teilnehmer versichert sich an die Regeln des
Simracingportals halten.
§ 2.5 Es handelt sich um um eine Fahrermeisterschaft.
§ 3 VERANSTALTUNGEN:
Termine
09.09.2020:
Rennen 1 - Monza Junior
Rennen 2 - Brands Hatch Indy
23.09.2020:
Rennen 1 - Barcelona National
Rennen 2 - Okayama Short
07.10.2020:
Rennen 1 -Road Atlanta Short
Rennen 2 -Silverstone International
21.10.2020:
Rennen 1 - Suzuka West W/chicane
Rennen 2 - Watkins Glen Cup
Ablauf:
Briefing: Auf ein allgemeines Briefing wird verzichtet. Jedoch behält
sich der Veranstalter vor eines einzuführen.
Start
von Server 1 ab 19:30 Uhr
Qualifikation 1: 20:15 Uhr - 10 Minuten
Rennstart 1: ca. 20:25 Uhr - 20 Minuten
Start
von Server 2: ab ca. 20:50 Uhr
Qualifikation 2: ca. 21 Uhr - 10 Minuten
Rennstart 2: ca. 21:10 Uhr - 20 Minuten
Veranstaltungsende: ca. 21:30 Uhr
Fahrzeuge:
Porsche 718 Cayman GT4 Clubsport MR
BMW M4
GT4
Die Fahrzeugauswahl muss erst beim joinen des Rennservers
entschieden werden und kann an einem Rennabend auch geändert werden. Eine feste
Fahrzeugwahl gibt es nicht.
Server:
Lobby
Name: getquu Back2Back
Wetter: Dynamic
Tageszeit: Morning
Setup:
fixed (Baseline)
Fast
Repair: 0
Start:
rollend
Passwort: wird um 19:30 Uhr über das Simracingportal an die Teilnehmer
gesendet
Fahrzeuglivery:
Die Fahrzeuglivery sind spätestens 48 Stunden vor dem
Rennbeginn per Mail ( info[at]getquu.com ) einzureichen und wie folgt zu
benennen.
FAHRZEUG_IRACINGID
bsp.: Audi - 1234567
Designs oder Schriftzüge, welche eine Verbindung zu
parteipolitischen, pornographischen oder fremdenfeindlichen Inhalten
assoziieren, sind verboten und führen zum Ausschluss aus der Serie.
Bei der Verwendung von Logos muss eine Genehmigung
vorliegen. Durch das Anbringen der Logos auf dem verwendeten Fahrzeug bestätigt
der Teilnehmer, dass diese Genehmigungen vorliegen. Im Schadensfall haftet der
Fahrer. Die getquu GmbH haftet nicht für mögliche Ansprüche Dritter.
§ 4 WERTUNG:
1. Platz 390
2. Platz 363
3. Platz 335
4. Platz 312
5. Platz 300
6. Platz 273
7. Platz 237
8. Platz 214
9. Platz 202
10. Platz 163
11. Platz 143
12. Platz 124
13. Platz 104
14. Platz 100
15. Platz 96
16. Platz 92
17. Platz 84
18. Platz 65
19. Platz 45
20. Platz 41
21. Platz 37
22. Platz 35
23. Platz 33
24. Platz 31
25. Platz 30
26. Platz 29
27. Platz 28
28. Platz 26
29. Platz 25
30. Platz 23
31. Platz 22
32. Platz 21
33. Platz 19
34. Platz 18
35. Platz 17
36. Platz 16
37. Platz 15
38. Platz 14
39. Platz 13
40. Platz 12
41. Platz 11
42. Platz 10
43. Platz 9
44. Platz 8
45. Platz 7
§ 5 PREISE
keine
§ 6 ÜBERTRAGUNGEN / STREAMING
Alle Copyrights und Bildrechte liegen bei der getquu GmbH
einschließlich der Bilder, die von Fernsehübertragungen der getquu Back2Back
übernommen werden. Alle Fernsehrechte der getquu Back2Back , sowohl für
terrestrische Übertragung als auch für Kabel- und Satellitenfernsehübertragung,
alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung durch sämtliche elektronische
Medien, einschließlich Internet liegen bei der getquu GmbH . Jede Art von
Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen
Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung der getquu GmbH verboten.
§ 7 TEILNEHMERSTREAMING
Das Streamen aus dem eigenen Cockpit ist unter folgenden
Voraussetzungen gestattet:
1. Bekanntgabe beim Veranstalter über das Vorhaben
2. Namensnenneung der Veranstaltung im Streamtitel
3. Hinweis auf den offiziellen Boradcast im Stream
4. Mitteilung per Mail (info[at]getquu.com) der Statistiken
zur Gesamtauswertung
Ein Verstoß gegen die §5 kann zu einem Ausschluss bei den
getquu Back2Back führen.
§ 8 PROTESTE
Proteste sind bis 12 Stunden nach Rennende per Mail an
info[at]getquu.com einzureichen. Ein gültiger Protest muss folgendes umfassen:
1. Name des Einreichenden
2. Name des Protestgegner
3. Replay
4. Zeitstempel
5. Genaue Beschreibung des Vorfalls in Schriftform
Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
Bei Entscheidungen des Veranstalters, der Reko oder des
Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg
ausgeschlossen.
Aus Maßnahmen und Entscheidungen des Veranstalters können
keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den
Veranstaltungen teil. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung
den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den
Veranstaltungen entstehen und zwar gegen die getquu GmbH, deren Organe und Geschäftsführer
den Veranstalter, die Mitglieder der Reko und alle anderen Personen, die mit
der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, außer für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises
beruhen, außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen
Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund,
insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch
außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender
Haftungsausschlussklausel unberührt.
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